Skip to content Skip to footer

Beleuchtungs-Check

Überprüfung und Einstellung der Beleuchtungsanlage 5,50€

Sobald ein Fahrrad in Deutschland im öffentlichen Straßenverkehr bewegt wird, muss dieses eine Reihe gesetzlicher Vorgaben erfüllen. Insbesondere auch die sogenannten „Lichttechnischen Einrichtungen”, wozu sowohl aktive Leuchten wie Front- und Rücklicht zählen, als auch Rückstrahler.

Es sind auch batteriebetriebene Scheinwerfer und Rücklichter zugelassen. Diese müssen so befestigt sein, dass sie während der Fahrt nicht verrutschen können. Tagsüber müssen sie nicht mitgeführt werden. Bei schwierigen Sichtverhältnissen kann es aber auch tagsüber nötig sein, Licht zu benutzen – etwa bei Regen. Daher ist es besser, eine Lichtanlage mit LED-Beleuchtung, die von einem Nabendynamo mit Strom versorgt wird, zu nutzen. Diese Technik ist sehr zuverlässig und das Licht funktioniert immer, wenn man es braucht.

Die entsprechenden Vorschriften sind für Deutschland in der Stvo festgelegt.

Wir beraten Euch gerne und machen Dein Fahrrad sicher für die nächste Ausfahrt.